3.2.4.4. K. sagte in der polizeilichen Einvernahme vom 1. März 2021 aus, er sei mit F. befreundet und habe am 16. Juli 2019 F. und die Beschwerdeführerin in der Mitarbeiterräumlichkeit vis-à-vis an einem Tisch sitzen und diskutieren sehen. Er sei dann weggegangen, weil er das Gespräch nicht habe stören wollen. Etwa eine Minute später seien ihm F. und die Beschwerdeführerin gefolgt. Dann sei es plötzlich laut geworden. Als er hingeschaut habe, habe die Beschwerdeführerin mit der offenen Hand von allen Seiten her gegen den Oberkörper von F. geschlagen und versucht, an die Tasche zu gelangen. Sie habe regelrecht herumgefuchtelt.