Sie habe von der Beschwerdeführerin manchmal eine Unterschrift verlangt, in einem Buch, aber vielleicht sei es verloren gegangen. Die Lohnvorschüsse hätten manchmal Fr. 500.00, manchmal Fr. 1'000.00 betragen. Sie habe der Beschwerdeführerin von Januar bis Juni 2019 jeden Monat den genauen Lohnbetrag als Vorschuss ausbezahlt, so dass am Ende des Monats kein Lohn mehr fällig gewesen sei. Am 16. Juli 2019 sei es wieder um die Auszahlung eines Lohnvorschusses gegangen. Diesen habe sie der Beschwerdeführerin aber nicht, wie gewünscht, in bar übergeben, sondern überweisen wollen.