Andernfalls würden sie die Polizei rufen. Danach habe Frau G. sie zum Bahnhof Baden begleitet, wo sie den Zug in Richtung Basel genommen habe. Durch den Vorfall habe sie Blutergüsse an der Brust, ihren Armen und Schultern erlitten und sei deswegen zu einer Ärztin gegangen (UA Reg. 2, Einvernahmeprot. vom 30. August 2019, S. 3 ff.). Anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit F. vom 25. Februar 2020 machte die Beschwerdeführerin übereinstimmende Aussagen (UA Reg. 7, Einvernahmeprot. vom 25. Februar 2020, S. 5 ff., 14 f.).