gebracht, so dass sie auf dem Rücken gelegen sei. F. habe sie ebenfalls auf dem Boden festgehalten. Sie habe versucht, sich zu wehren, doch sie habe nur ihren Kopf bewegen können. Danach sei Frau G. gekommen, die ebenfalls im Laden gewesen sei, und habe sie ebenfalls auf den Boden gedrückt. Dies habe F. die Möglichkeit gegeben, den Laden zu verlassen. Anschliessend hätten Frau G. und der Beschuldigte sie an den Armen festgehalten und zurück in den Aufenthaltsraum befördert, wo sie ihr gesagt hätten, sie solle endlich ruhig sein und aufhören, so herumzuschreien. Andernfalls würden sie die Polizei rufen.