Schliesslich sei sie Ausländerin, und ihre Angestellten würden zu ihr halten. Sie sei F. hinterhergelaufen und habe nochmals versucht, mit ihr zu reden, doch F. habe nicht zuhören wollen und versucht, den Laden zu verlassen. Sie habe daraufhin versucht, F. den Weg zu versperren, damit diese das Geschäft nicht habe verlassen können. F. habe dann den Beschuldigten, der auch im Nagelstudio anwesend gewesen sei, aufgefordert, sie (die Beschwerdeführerin) zu packen und festzuhalten, damit sie den Laden habe verlassen können. Der Beschuldigte habe sie von vorne an den Unterarmen gepackt und festgehalten. F. habe versucht, sich an ihr vorbeizudrängen.