Sodann habe Dr. J. mit Arztzeugnis vom 27. November 2019 bestätigt, dass die Beschwerdeführerin aufgrund des Konflikts am Arbeitsplatz Panik habe und eine Depression entwickelt habe. Es bestehe eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit. Die drei Beschuldigten würden bestreiten, dass sie zu Boden gedrückt und festgehalten worden sei. Die von ihr beschriebene Auseinandersetzung spiegle sich jedoch deutlich in den Verletzungen wieder. Auch der Zeuge K. habe anlässlich der Einvernahme vom 1. März 2021 bestätigt, dass die drei Beschuldigten die Beschwerdeführerin auf den Boden gedrückt und festgehalten hätten. Ihre Aussagen seien einheitlich;