3. 3.1. Gegen die ihr am 30. August 2021 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A. mit Eingabe vom 3. September 2021 (am Schalter abgegeben am 8. September 2021) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Einstellungsverfügung vom 23. August 2021 sei aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Durchführung einer umfassenden Strafuntersuchung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Vorinstanz."