Es stimme aber nicht, dass sie und H. die Beschwerdeführerin während der Auseinandersetzung auf den Boden gedrückt und festgehalten hätten. Nachdem sie die Beschwerdeführerin weggezogen habe, habe sie diese gefragt, was sie denn mache und ob sie das Geschäft von K. zerstören wolle. Sie habe die Beschwerdeführerin aufgefordert, ihre Sachen zu packen, und dann mit ihr das Geschäft verlassen (UA Reg. 6, Einvernahmeprot. vom 27. Dezember 2019, S. 3 ff.).