weil K. sie gebeten habe, im Konflikt mit der Beschwerdeführerin zu schlichten. K. habe der Beschwerdeführerin Dokumente zum Unterschreiben gegeben. Dann sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen. Dabei habe die Beschwerdeführerin K. die Handtasche entreissen wollen und sich an der Handtasche festgehalten. K. habe die Handtasche aber nicht losgelassen. H. und sie selber hätten die Beschwerdeführerin an den Armen gegriffen und sie weggezogen, um den Streit zu beenden. Es stimme aber nicht, dass sie und H. die Beschwerdeführerin während der Auseinandersetzung auf den Boden gedrückt und festgehalten hätten.