3.2.4.5. Die Beschuldigte gab am 27. Dezember 2019 in der Befragung durch die Kantonspolizei an, sie kenne die Beschwerdeführerin seit Anfang 2018 und habe ihr gelegentlich mit Übersetzungen bei Anwalts- und Arztterminen geholfen. Anfang 2019 habe sie der Beschwerdeführerin die Arbeitsstelle bei K. vermittelt. Am 16. Juli 2019 sei sie im Nagelstudio anwesend gewesen, - 13 -