Er habe gewusst, dass es beim Disput zwischen der Beschwerdeführerin und K. um Geld gegangen sei, da sie Lohnstreitigkeiten gehabt hätten. Davon, dass die Beschwerdeführerin K. die Handtasche habe entreissen wollen, weil Letztere mit den sich in der Tasche befindenden, von der Beschwerdeführerin unterschriebenen Lohnabrechnungen (welche als Quittungen dienen sollten) das Geschäft habe verlassen wollen, wisse er nichts. Er könne sich das auch nicht vorstellen. Nachträglich habe ihm K. gesagt, sie habe der Beschwerdeführerin immer den vollen Lohn überwiesen und verstehe nicht, warum diese so wütend sei.