An der Konfrontationseinvernahme vom 25. Februar 2020 wiederholte K. im Wesentlichen ihre am 5. November 2019 gemachten Aussagen. Insbesondere hielt sie daran fest, der Beschwerdeführerin immer den Lohn ausbezahlt zu haben, aber nicht per Überweisung, sondern in bar. Sie habe der Beschwerdeführerin wöchentlich die verlangten Lohnvorschüsse in bar übergeben. Die Beschwerdeführerin habe nichts unterschrieben, aber sie habe Augenzeugen. Dabei handle es sich um ehemalige und aktuelle Angestellte des Nagelstudios. Sie habe von der Beschwerdeführerin manchmal eine Unterschrift verlangt, in einem Buch, aber vielleicht sei es verloren gegangen.