K. habe sie ebenfalls auf dem Boden festgehalten. Sie habe versucht, sich zu wehren, doch sie habe nur ihren Kopf bewegen können. Danach sei die Beschuldigte gekommen, die ebenfalls im Laden gewesen sei, und habe sie ebenfalls auf den Boden gedrückt. Dies habe K. die Möglichkeit geben, den Laden zu verlassen. Anschliessend hätten die Beschuldigte und H. sie an den Armen festgehalten und zurück in den Aufenthaltsraum befördert, wo sie ihr gesagt hätten, sie solle endlich ruhig sein und aufhören, so herumzuschreien. Andernfalls würden sie die Polizei rufen. Danach habe die Beschuldigte sie zum Bahnhof Baden begleitet, wo sie den Zug in Richtung Basel genommen habe.