den Weg zu versperren, damit diese das Geschäft nicht habe verlassen können. K. habe dann H., der auch im Nagelstudio anwesend gewesen sei, aufgefordert, sie (die Beschwerdeführerin) zu packen und festzuhalten, damit sie den Laden habe verlassen können. H. habe sie von vorne an den Unterarmen gepackt und festgehalten. K. habe versucht, sich an ihr vorbeizudrängen. Aus lauter Verzweiflung habe sie nach dem Riemen der Handtasche von K. gegriffen, welche diese umgehängt gehabt habe. Daraufhin habe H. sie zu Boden gebracht, so dass sie auf dem Rücken gelegen sei. K. habe sie ebenfalls auf dem Boden festgehalten.