Während des Arbeitsverhältnisses kam es zu Differenzen zwischen der Beschwerdeführerin und K. betreffend die Ausstellung von Lohnabrechnungen, die Auszahlung des Lohns und die Höhe der von der Beschwerdeführerin zu bezahlenden AHV- Beiträge. Am 2. Juli 2019 erhielt die Beschwerdeführerin vom Treuhänder von K. die Lohnabrechnungen für Januar bis Juni 2019 per E-Mail zugesandt. Wegen angeblicher Unstimmigkeiten kam es am 16. Juli 2019 zu einer Aussprache zwischen der Beschwerdeführerin und K. Im Anschluss -8-