Allfällige Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und K. seien nicht Gegenstand der Ermittlungen gegen die Beschuldigte und hätten mit ihr nichts zu tun. Im Ergebnis habe die Beschwerdeführerin mit ihrem am 16. Juli 2019 gezeigten Verhalten vielmehr die drei Beschuldigten geschädigt, indem sie im Nagelstudio von K. getobt habe und in Anwesenheit von Kunden sehr laut gewesen sei, H. in den Unterarm gebissen habe, wild herumgefuchtelt habe, als sie versucht habe, K. die Tasche zu entreissen, und dabei K. geschlagen habe. Die Beschuldigte habe lediglich beschwichtigend eingegriffen.