beitsunfähigkeit. Die drei Beschuldigten würden bestreiten, dass sie zu Boden gedrückt und festgehalten worden sei. Die von ihr beschriebene Auseinandersetzung spiegle sich jedoch deutlich in den Verletzungen wieder. Auch der Zeuge J. habe anlässlich der Einvernahme vom 1. März 2021 bestätigt, dass die drei Beschuldigten die Beschwerdeführerin auf den Boden gedrückt und festgehalten hätten. Ihre Aussagen seien einheitlich; sie habe den Vorfall zeitnah ihren Ärzten geschildert und in den Einvernahmen übereinstimmende Aussagen gemacht. Entgegen der Staatsanwaltschaft Baden stehe nicht einfach Aussage gegen Aussage.