3.3. Demnach beläuft sich das Honorar auf Fr. 1'760.00 (8 x 220) und die Auslagen auf Fr. 135.90 (Fr. 28.00 + Fr. 5.40 + Fr. 93.10 + 9.40). Die Mehrwertsteuer von 7.7 % beläuft sich auf Fr. 145.98. Demnach steht der Beschwerdeführerin eine Entschädigung von Fr. 2'041.90 für ihre Verteidigung zu. Die Beschwerde ist somit teilweise gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist. - 12 -