Insbesondere fallen hier die zahlreichen E-Mails und Telefonate mit der Klientin auf. Sodann erlaubt die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote mit stichwortartigen Hinweisen zu den Telefonaten und weiteren Arbeiten, die teilweise nicht genau ausgeschieden sind, dem Gericht nicht ohne Weiteres ein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die Entschädigung erfassten Arbeiten. Insgesamt erscheint unter Berücksichtigung des Aufwands für die Einvernahme sowie der weiteren Arbeiten ein zeitlicher Aufwand von total 8 Stunden als angemessen.