Einvernahme um 12:52 Uhr endete (act. 87), dauerte die Nachbesprechung inkl. Protokollunterzeichnung 34 Minuten. Es sind der Beschwerdeführerin für die Einvernahme gesamthaft 313 Minuten bzw. 5.22 Stunden zuzusprechen. Der Verteidiger der Beschwerdeführerin macht überdies einen Aufwand von 3.91 Stunden für E-Mails bzw. Telefonate mit der Beschwerdeführerin oder anderen Personen, Aktenstudium, Schreiben an die Kantonspolizei - 11 -