Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erteilte der Kantonspolizei Aargau am 21. September 2020 den Ermittlungsauftrag die Beschwerdeführerin zu befragen (act. 7). Die Beschwerdeführerin mandatierte ihren Verteidiger am 23. Oktober 2020 (act. 36). Dieser wandte sich bereits mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und bezog sich darin auf ihre Vorladung vom 21. Oktober 2020 zur Einvernahme der Beschwerdeführerin (act. 38). Demnach ist davon auszugehen, dass sie den Verteidiger auch aufgrund der bevorstehenden Einvernahme mandatierte.