Dieser Betrag beinhaltete Fr. 182.40 an Auslagen (Fr. 28.00 Fotokopien, Fr. 5.40 Porti, Fr. 139.60 Reisespesen und Fr. 9.40 Parkhausgebühren). 3.2.2. 3.2.2.1. Zunächst stellt sich die Frage, ob vorliegend ein aus juristischer Sicht einfacher Fall vorlag und es somit bei einer einfachen Konsultation sein Bewenden haben musste, wie es die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau festhielt.