Nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einvernahme der Beschwerdeführerin ersatzlos gestrichen habe. Diese Aufwendungen beliefen sich auf 6 Stunden, bestehend aus der Teilnahme an der dreieinhalbstündigen Einvernahme sowie der Vor- und Nachbesprechung. Der Rechtsvertreter habe sich um 9.45 Uhr für Instruktionen mit der Beschwerdeführerin getroffen. Nach der Einvernahme hätten sie über das weitere Vorgehen gesprochen. Zudem fielen die zeitlichen Aufwendungen sowie die Benzin- und Parkkosten für die Hinund Rückfahrt an.