Der Privatkläger verlangte daher entsprechende Abklärungen darüber, ob und inwiefern die von ihm in seiner Strafanzeige als Amtsmissbrauch qualifizierten Handlungen der Beschwerdeführerin zuzuordnen seien. Seine Ausführungen sowie weitere Erläuterungen dazu lassen sich schliesslich auch dem Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau SBK.2017.101 vom 14. November 2017 in E. 3.5.4 und 5.4 entnehmen (act. 48). Im Übrigen äusserte sich die Beschwerdeführerin im Schreiben vom 6. April 2018 (act. 72) ausführlich zur Rechtmässigkeit der ihr zum Vorwurf gemachten Amtshandlungen.