Erst ein Jahr später, am 28. November 2019, sei den Parteien die förmliche Einstellung in Aussicht gestellt worden. Am 16. März 2020 habe die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau endlich die Einstellungsverfügung erlassen. Das Beschleunigungsgebot sei mehrfach verletzt worden, was das Obergericht des Kantons Aargau bereits in seinem Entscheid vom 14. November 2017 festgestellt habe.