Mit Entscheid vom 14. November 2017 habe das Obergericht des Kantons Aargau eine Rechtsverzögerungsbeschwerde des Privatklägers teilweise gutgeheissen. Auch in der Folge sei das Strafverfahren nur sehr langsam geführt worden. So seien die beiden Zeugen C. und D. erst am 28. August 2018 befragt worden. Im Anschluss an diese Einvernahmen sei wieder lange nichts geschehen. Im Januar 2019 und auch in den Folgemonaten sei entgegen vorgängiger Ankündigung keine Einstellungsverfügung ergangen. Erst ein Jahr später, am 28. November 2019, sei den Parteien die förmliche Einstellung in Aussicht gestellt worden.