2.2. Die Beschwerdeführerin bringt in der Beschwerde im Wesentlichen vor, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit Verfügung vom 8. März 2016 gegen B. ein Strafverfahren wegen "Verdachts auf Amtsdelikte" eröffnet habe. Am 12. Dezember 2016 sei die Beschwerdeführerin von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau als Auskunftsperson befragt worden. Als sie von ihrem Recht, keine Aussage zu machen, Gebrauch gemacht habe, habe die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau sofort ein Strafverfahren gegen sie eröffnet. Mehrere Anfragen, was ihr vorgeworfen werde, seien unbeantwortet geblieben.