3.2. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2021 stellte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau fest, dass der im Verfahren SBK.2020.99 gefällte Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2020 in Rechtskraft erwachsen ist. Sie hob die Verfahrenssistierung auf und forderte die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zur Erstattung der Beschwerdeantwort auf. -3- 3.3. Mit Eingabe vom 10. Januar 2022 erstattete die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Beschwerdeantwort. Sie beantragte die Abweisung der Beschwerde.