1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau erliess im gegen die Beschwerdeführerin wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs geführten Strafverfahren am 16. März 2020 eine Einstellungsverfügung. Die Verfahrenskosten inkl. Honorarkostennote im Betrag von CHF 8'849.40 wurden auf die Staatskasse genommen. Weitergehende Entschädigungen wurden keine gesprochen. 2. Gegen diese ihr am 17. März 2020 zugestellte Einstellungsverfügung erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 27. März 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen: