1. 1.1. Die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine gestützt auf Art. 329 Abs. 2 StPO erfolgte Rückweisung wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 7. September 2011 (unpublizierte E. 1.1. von AGVE 2011 Nr. 21) bisher bejaht. Dasselbe gilt auch für die im Strafbefehlsverfahren dazu im Wesentlichen analoge Bestimmung von Art. 356 Abs. 5 StPO (vgl. SCHMID, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 2 zu Art. 356 StPO). Hinsichtlich der Wirkungen bzw. prozessualen Folgen unterscheiden sich Art. 329 Abs. 2 und Art.