Überdies erscheint als Sinn und Zweck der Bestimmung, dem urteilenden Gericht die Möglichkeit zu geben, Entschädigungen in unbilligem Ausmass (nach oben wie nach unten) zu vermeiden, indem bei in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht sehr komplexen Fällen ein höherer Stundenansatz und in absoluten Bagatellfällen entsprechend ein tieferer Ansatz gewährt werden kann. Die Tatsache, dass in einem einzelnen Fall in aller Regel sowohl schwierige wie auch einfache Tätigkeiten anfallen, welche sich jedoch im Verlauf des Verfahrens regelmässig ausgleichen und in etwa die Waage halten, führt dazu, dass mit Fr. 220.00 ein Durchschnittswert festgelegt wurde, welcher solchen Schwankungen innerhalb