die "opinion dissidente" des Richters Repik im Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 30. Juli 1998 i.S. Oliveira gegen die Schweiz). In der Diskussion um die Praxis des EGMR haben sich dazu die Stichworte "einfache" und "doppelte Identität" etabliert, wobei vereinfachend nach der These der "einfachen Identität" gleiche Lebenssachverhalte für eine Tatidentität ausreichen, während nach der These der "doppelten Identität" zusätzlich auch die angewendeten Rechtsnormen identisch sein müssen (Vgl. Ackermann/Ebensperger a.a.O.; Ackermann a.a.O; Entscheid des Bundesgerichts vom 10. September 2003, 6P.51/2003, E. 10.1.).