Daraus folgert die Staatsanwaltschaft offenbar eine Tatidentität hinsichtlich diesen Delikten. 4.2. Wie das Merkmal der Tatidentität zu verstehen ist, wird in Lehre und Rechtsprechung allerdings kontrovers beurteilt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob Tatidentität die Identität des Sachverhalts oder die Identität der anwendbaren Rechtsnormen bedeutet (Vgl. die "opinion dissidente" des Richters Repik im Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 30. Juli 1998 i.S. Oliveira gegen die Schweiz).