Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Strafkammer, vom 24. August 2006 i.S. Staatsanwaltschaft und Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt gegen H.M.G. Das Bundesgericht hat die gegen den Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen (1P.759/2006). Aus den Erwägungen