2. 2.1. Unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung ist festzustellen, dass der Beschuldigte in seinen SMS vom 28. Juli 2005 massive Drohungen ausgestossen hat. Er hat gedroht, seine Knarre zu laden, Bomben an Plätzen mit vielen Leuten loszulassen und mit dieser Welt aufzuräumen, bevor er selbst gehe. Damit hat er ernst zu nehmende Morddrohungen gegen eine unbestimmte Vielzahl von nicht näher bezeichneten Personen ausgestossen und zur Bekräftigung dieser Vorsätze (zu Handen seiner Ex-Freundin) noch ausgeführt, sie solle ihn nicht unterschätzen, das Leben bedeute ihm gar nichts mehr, es tue ihm leid, sie zu enttäuschen, sie solle aber nie an ihm zweifeln.