2006 Strafprozessrecht 59 13 § 140 Abs. 1 StPO; § 139 Abs. 3 StPO Voraussetzungen für die Verweigerung einer Entschädigung für Untersuchungshaft und andere erlittene Nachteile bzw. für die Kostenauflage. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 18. April 2006 i.S. R.B. Aus den Erwägungen