prinzip (Beat Brühlmeier, Aarg. Strafprozessordnung, Kommentar, 2. Aufl., Aarau 1980, Ziff. 4 f. zu § 186). b) Der Gerichtspräsident I des Bezirksgerichts X. hat als Instruktionsrichter die Untersuchung eingeleitet. So hat er dem Beklagten die Klage mit der Möglichkeit, die beantragte Busse innert 30 Tagen zu bezahlen, zugestellt (vgl. oben) und mit Verfügung vom 5. August 2004 zur Instruktions- und gleichzeitigen Hauptverhandlung vorgeladen. Schliesslich ordnete er eine Beweiserhebung (Einvernahme eines Parkwächters) an (act. 3).