So wurde in AGVE 1997 Nr. 44 S. 136 in einem ähnlich gelagerten Fall die Legitimation eines Opfers zur Berufung im Zusammenhang mit Beamten mit der Begründung bejaht, das Strafurteil könne sich auf die mit Klage gegen den Staat geltend zu machenden Zivilansprüche auswirken. An dieser Rechtsprechung kann im Lichte der neueren, in mehreren Urteilen bestätigten bundes- 80 Obergericht 2005 gerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr festgehalten werden. Die Praxis des Obergerichts wird entsprechend geändert.