Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass das Rechtsmittel der Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegend nicht zulässig ist. Demnach ist auf das Wiederaufnahmegesuch der Gesuchstellerin nicht einzutreten. 76 Obergericht 2005 16 Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Unabhängigkeit des Untersuchungsrichters. Die aargauischen Untersuchungsrichter sind unabhängig i.S.v. Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 19. April 2005 i.S. C.L. Aus den Erwägungen