Doppelspurigkeit (Überweisung vom Einzelrichter ans Gesamtgericht) sehr klein ist, zumal das Bezirksgericht als Gesamtgericht auch Freiheitsstrafen unter sechs Monaten aussprechen kann. Anzufügen bleibt, dass es für die Staatsanwaltschaft keine Rolle spielt, ob ein Fall dem Einzelrichter oder dem Bezirksgericht als Gesamtgericht vorgelegt wird, da die Staatsanwaltschaft nach Einreichung der Anklage mit dem erstinstanzlichen Verfahrensgang eigentlich nichts mehr zu tun hat, also insbesondere grundsätzlich nicht an der Verhandlung zu erscheinen hat, ausser bei einer beantragten Freiheitsstrafe von über 18 Monaten oder wenn es der Gerichtspräsident