die Stimmbürger die oberste gesetzgebende Instanz sind, die das Gesetz entweder stillschweigend - wenn das Referendum nicht ergriffen wird - oder ausdrücklich, wenn das Referendum ergriffen, aber verworfen wurde - genehmigen. Aus welchen Gründen die Mehrheit ja gestimmt hat oder aus welchen Gründen das Referendum nicht ergriffen wurde, lässt sich kaum je für eine einzelne Gesetzesbestimmung und deren Formulierung feststellen (Trechsel/Noll, Schweizerisches Strafrecht, AT I, 6. Aufl., Zürich 2004, S. 50).