SOG 2002 Nr. 10], sowie des Obergerichts des Kantons Obwalden vom 5. Dezember 2001 [in: Rechtsprechung in Strafsachen 2003, S. 70 Nr. 379]). Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Argumentation massgeblich auf Giger im Basler Kommentar ab, wonach der Richter das Wohlverhalten seit der Verurteilung, auf deren Eintrag im Register sich das Gesuch beziehe, und selbstverständlich auch nach Einreichung des Gesuchs prüfe. Giger (a.a.O.) verweist an dieser Stelle unter anderem auf Stratenwerth (Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, Bern 1989, § 14 N 124). Dort finden sich indessen keine 2005 Strafrecht 61