Mettler, a.a.O., N 42 zu Art. 69 StGB). Schubarth (Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine ausgesprochene Strafe oder Entschädigung für ungerechtfertigte Untersuchungshaft?, in: ZStrR 116/1998, S. 113) geht sogar noch weiter, indem er eine Anrechnung solange zulassen will, als die ausgestandene Untersuchungshaft noch nicht entschädigt wurde. cc) Diese letzte Lösung sieht auch Art. 51 nStGB des künftigen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs gemäss Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 vor (BBl 2002, S. 8240 ff., 8255). Die Bestimmung über die Anrechnung der Untersuchungshaft lautet: "Das Ge- 2005 Strafrecht 57