Beim Anwaltstarif handelt es sich um einen kantonalen, untergesetzlichen Erlass; er untersteht somit der prinzipalen Normenkontrolle. b) Die im prinzipalen Normenkontrollverfahren überprüfbaren Vorschriften sind auch in inhaltlicher Hinsicht beschränkt: es sind nur Normen "verwaltungsrechtlicher Natur" der Normenkontrolle unterstellt. Der Wortlaut von § 68 VRPG ("Vorschriften verwaltungs-