90 Obergericht / Handelsgericht 2004 Abs. 1 StPO) zur Durchsetzung einer ordnungsgemässen Untersuchung mit der Rüge mangelhafter Behandlung seiner Anzeige (AGVE 1986 Nr. 23 S. 90 ff.), der "Geschädigte oder Verletzte", d.h. eine Person als Zivilpartei (§ 56 Ziff. 3 StPO), die unmittelbar aus dem Gegenstand des Strafverfahrens und Abklärung des staatlichen Strafanspruchs bildenden Tatgeschehen einen Rechtsanspruch aus unerlaubter Handlung (Art. 41/49 OR) ableiten kann (AGVE 1976 Nr. 37 S. 116), sowie "jedermann, der durch die Tat betroffen wurde", d.h. natürliche oder juristische Personen, denen aufgrund