aus dem Fahrzeug geschleudert und blieb mit einem schweren Schä- delhirn-, Halswirbelsäulen- und Thoraxtrauma, Halswirbelverletzungen und ausgeprägten Schnittwunden schwer verletzt am Waldrand liegen, während das Fahrzeug mit rechts geborstener Windschutzscheibe nach verursachtem Baumschaden im Betrag von Fr. 515.-- zum Nachteil der Gemeinde N. nach rechts weiter über die Strasse schleuderte und in der Wiese in Seitenlage mit einem Totalschaden im Betrag von Fr. 25'000.-- zum Nachteil der K. Auto Garage AG zum Stillstand kam. 2.