Gleichzeitig hat er damit in äusserlich erkennbarer Weise kundgetan, dass er deren feindselige Absicht mittrug. Darüber hinaus wirkten die nicht schlagenden Mitglieder in äusserlich erkennbarer Weise unterstützend, indem sie einen Halbkreis um das Opfer bildeten. Dadurch konnten die Schläger ungehindert vorgehen und das Opfer konnte nicht fliehen. Die ganze Gruppe funktionierte als Einheit: die einen schlugen, andere standen im 2004 Strafrecht 83