Dem Urteil liegen zwei Vorfälle in der Nacht des 9. Dezember 2001 zu Grunde: Der Angeklagte zog mit mehreren Kollegen von einem Restaurant los. Unterwegs traf die Gruppe auf drei Mädchen. Ein Teil der Gruppe, unter ihnen auch der Angeklagte, unterhielt sich in der Folge etwas abseits der übrigen Mitglieder mit diesen. Im Laufe dieses Gesprächs führten die anderen Gruppenmitglieder eine verbale Auseinandersetzung mit einem Dritten, in deren Verlauf sie diesen zusammenschlugen. Nach dem ersten Vorfall verliessen alle zusammen geschlossen den Tatort. Unterwegs traf die Gruppe auf eine weitere männliche Person.