Stratenwerth/Jenny (Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil I, 6. Aufl., Bern 2003, S. 147) gehen auf ambivalente Verhaltensweisen ein, deren sexuelle Bedeutung davon abhängen soll, welche Absicht der Täter mit ihnen verfolgt, und führen im Zusammenhang mit Handlungen, die sich äusserlich nicht eindeutig als geschlechtlich bezogen darstellen mögen, aus, dass am Rückgriff auf die Motivation des Täters gelegentlich kein Weg vorbeiführe. Als Beispiele sprechen sie sexuell motivierte Akte der Aggression mit Schlägen in den Unterleib, auf das Gesäss oder auf die Brust an, um sich durch die körperliche Misshandlung sexuellen Lustgewinn zu verschaffen.