76 Obergericht / Handelsgericht 2004 21 Art. 197 Ziff. 3 StGB, Pornographie: Die auf sich selbst reduzierte Sexualität muss nicht begriffsnotwendig mit Darstellungen des Genitalbereichs verbunden sein. Gewisse auf sexuellen Lustgewinn ausgerichtete sadomasochistische Praktiken bedürfen des Einbezugs des Genitalbereichs nicht. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Strafkammer, vom 27. Mai 2004 i.S. Staatsanwaltschaft gegen U.G. Sachverhalt